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   BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70   

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BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70 (https://dejure.org/1970,1981)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1970 - 1 StR 38/70 (https://dejure.org/1970,1981)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1970 - 1 StR 38/70 (https://dejure.org/1970,1981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Innerer Tatbestand des Autostraßenraubs - Erfordernis der Absicht, den Führer des Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer zu berauben oder räuberisch zu erpressen - Einplanen eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung neben einer einfachen Wegnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1381
  • MDR 1970, 690
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Auszug aus BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70
    Zu § 316 a Abs. 1 StGB: Die Annahme des Landgerichts, daß die Angeklagten einen Angriff auf die Entschlußfreiheit des Mitfahrers M. unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs unternahmen (s.Zt. § 87, jetzt § 46 a StGB) ist rechtlich nicht angreifbar (vgl. BGHSt 15, 322-325; Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung in BGHSt 22, 114 ff).
  • BGH, 09.04.1968 - 1 StR 60/68

    Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70
    Zu § 316 a Abs. 1 StGB: Die Annahme des Landgerichts, daß die Angeklagten einen Angriff auf die Entschlußfreiheit des Mitfahrers M. unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs unternahmen (s.Zt. § 87, jetzt § 46 a StGB) ist rechtlich nicht angreifbar (vgl. BGHSt 15, 322-325; Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung in BGHSt 22, 114 ff).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57
    Auszug aus BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70
    Zum inneren Tatbestand gehört also noch die Absicht, den Führer des Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer zu berauben oder räuberisch zu erpressen (vgl. auch BGHSt 10, 320, 322, 323) [BGH 26.06.1957 - 2 StR 242/57].
  • BGH, 25.04.1967 - 1 StR 110/67

    Gemeinschaftlich begangener räuberischer Diebstahl - Räuberischer Angriff auf

    Auszug aus BGH, 28.04.1970 - 1 StR 38/70
    Anderseits reicht zur inneren Tatseite aus, daß der Täter, der ja regelmäßig den weiteren Ablauf der Ereignisse nicht voraussehen kann, neben einer gewaltlosen Wegnahme auch einen Raub (oder eine räuberische Erpressung) mit einplant (vgl. BGH Urteil vom 25. April 1967 - 1 StR 110/67).
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 304/71

    Voraussetzungen des Autostraßenraubes - Räuberische Erpressung durch Nötigung zum

    § 316 a StGB setzt u.a. voraus, daß der Angriff auf Leib, Leben oder Entschlußfreiheit des Opfers zur Begehung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung unternommen worden ist; das Abzielen auf eine andere Straftat genügt nicht (BGH NJW 1970, 1381 Nr. 17).
  • BGH, 10.09.1996 - 4 StR 416/96

    Rücktritt von einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer durch Herbeirufen eines

    Absicht setzt zielgerichtetes Handeln voraus, bei dem der Täter alle objektiven und subjektiven Merkmale einer der genannten Raubtaten - zumindest als Eventualvorsatz (vgl. BGH NJW 1970, 1381; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 316 a StGB Rdn. 8) - in seinen Willen aufgenommen haben muß (vgl. BGH bei Spiegel DAR 1981, 186; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 316 a Rdn. 8).
  • BGH, 22.05.1973 - 1 StR 170/73

    "Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs" für einen

    Damit war der innere Tatbestand des § 316 a StGB zunächst noch nicht erfüllt, der die Absicht erfordert, den Führer oder Mitfahrer des Kraftfahrzeugs zu berauben oder räuberisch zu erpressen (BGH NJW 1970, 1381, 1382).
  • BGH, 22.09.1970 - 1 StR 275/70

    Zurückverweisung einer Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine

    Zu bemerken ist hierzu, daß der Sachverhalt anders gestaltet ist als in dem Fall, der der Entscheidung des BGH NJW 1970, 1381 Nr. 17 zugrunde liegt.
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